Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Visawelt

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Visawelt und dem Kunden bei Inanspruchnahme von Visumdienstleistungen, soweit nicht die Vertragspartner in den anderen Teilen schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen haben. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Erklärungen des Kunden beigefügt oder auf seine Formulare aufgedruckt sind und/ oder die Firma Visawelt nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Vertag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme der Firma Visawelt zustande. Die Firma Visawelt behält sich die Annahme vor, bei Ablehnung eines Antrages werden die Gründe hierfür nicht gesondert mitgeteilt.
2.2. Angebote der Firma Visawelt erfolgen grundsätzlich freibleibend; d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
2.3. Vor dem Zustandekommen des Vertrages mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen der Vertragspartner sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Visumdienstleistungen, die zur Erlangung von Einzel- und Gruppenvisa, und bei Legalisierungen erforderlich sind. Da die Erteilung eines Visa oder einer Legalisierung ausschließlich bei den ausländischen Behörden liegt, kann von der Firma Visawelt hiefür keine Garantie übernommen werden. Werden Unterlagen zurückgewiesen und somit die Erfüllung gegenüber dem Vertragspartner unmöglich (Nichterfüllung), so hat die Firma Visawelt hierfür nicht einzustehen. Die Verpflichtung der Firma Visawelt besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Die Firma Visawelt ist berechtigt, unter Wahrung des Vertragszweckes von einzelnen Abreden, insbesondere hinsichtlich der Art, Weg, Mittel der Beförderung der Dokumente abzuweichen, sofern die Firma Visawelt den Umständen nach annehmen darf, dass der Vertragspartner bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Die Firma Visawelt muss den Vertragspartner in Kenntnis setzen. Er muss seine Entscheidung abwarten, sofern nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Behauptet der Vertragspartner, die Firma Visawelt habe nach den Umständen nicht annehmen können, dass der Vertragspartner die Abweichung billigen werde, so trifft ihn die Beweislast. Die Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums oder Legalisierung und der Übergabe an das vom Kunden gewünschte Versandunternehmen erfüllt. Die Firma Visawelt behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. Die Ausführung eines Auftrages kann ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Das zu zahlende Entgelt für unseren Service richtet sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, auch wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung hierzu fehlt. Die Kosten für Nebenleistungen (Versand, Transport, Boten, Telefon, etc), Fremdleistungen sowie die Gebührenleistungen der ausländischen Vertretungen und in- und ausländischen Behörden sind in den Tarifen nicht enthalten.

4.2. Die Firma Visawelt ist berechtigt, bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts Vorschuss zu verlangen. Wird Vorschuss verlangt, ist dieser sofort fällig. Bis zur Erfüllung des Vorschussanspruchs ist die Firma Visawelt berechtigt, seine eigenen Leistungen zurückzubehalten.

4.3. Wird kein Vorschuss verlangt oder gezahlt, so ist die Firma Visawelt berechtigt, den Rückversand per Nachnahme vorzunehmen oder die Dokumente Zug um Zug gegen Bezahlung des Entgelts auszuhändigen (einschließlich etwaiger Visa- oder anderer Gebühren, Auslagen oder Kosten)

4.4. Da wir lediglich unsere reine Dienstleistung zu erbringen haben, ohne einen wie auch immer gestalteten Erfolg zu schulden, bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung auch dann bestehen, wenn einem Visumantrag nicht entsprochen wurde.

4.5. Bei Eintritt des Verzuges entweder durch Mahnung oder durch Ablauf der kalendermäßig bestimmten Zeit ist die Firma Visawelt berechtigt, 4% p.a. Verzugszinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §1 des Diskontsatz-Überleitungsgestzes vom 9.6.98 zu verlangen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren oder die Firma Visawelt einen höheren Schaden nach. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der Firma Visawelt bleibt unberührt.

5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Vertragsgegenstand sind Visumdienstleistungen, die zur Erlangung von Einzel- und Gruppenvisa, und bei Legalisierungen erforderlich sind. Da die Erteilung eines Visa oder einer Legalisierung ausschließlich bei den ausländischen Behörden liegt, kann von der Firma Visawelt hiefür keine Garantie übernommen werden. Werden Unterlagen zurückgewiesen und somit die Erfüllung gegenüber dem Vertragspartner unmöglich (Nichterfüllung), so hat die Firma Visawelt hierfür nicht einzustehen. Die Verpflichtung der Firma Visawelt besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Die Firma Visawelt ist berechtigt, unter Wahrung des Vertragszweckes von einzelnen Abreden, insbesondere hinsichtlich der Art, Weg, Mittel der Beförderung der Dokumente abzuweichen, sofern die Firma Visawelt den Umständen nach annehmen darf, dass der Vertragspartner bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Die Firma Visawelt muss den Vertragspartner in Kenntnis setzen. Er muss seine Entscheidung abwarten, sofern nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Behauptet der Vertragspartner, die Firma Visawelt habe nach den Umständen nicht annehmen können, dass der Vertragspartner die Abweichung billigen werde, so trifft ihn die Beweislast. Die Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums oder Legalisierung und der Übergabe an das vom Kunden gewünschte Versandunternehmen erfüllt. Die Firma Visawelt behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. Die Ausführung eines Auftrages kann ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden.

6. Haftung / Höhere Gewalt

Für Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Visawelt, ihren gesetzlichen Vertretern und / oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Vertragsverletzungen (z.B. wegen Verzug, Unmöglichkeit oder sonstige Nichterfüllung) wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (positive Vertragsverletzung), wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (Culpa in Contrahendo) und/oder wegen unerlaubter Handlung (Delikt) gelten folgende Regelungen:

6.1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Firma Visawelt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

7. Rücktritt

7.1. Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich.

7.2. Der Auftraggeber schuldet im Falle des Rücktritt die bis zum Zeitpunkt des Zugang der Erklärung entstandenen Kosten gemäß Ziff. 4.1 und diejenigen des Rückversandes.

8. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

9. Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Auftragsnehmers.

10.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Auftragsnehmers gegenüber dem Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.